Unser 360° Service lädt ...
§ 1 Allgemeines
Folgende Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) sind Bestandteil aller Verträge (in schriftlicher sowie elektronischer Form) mit der Werbehaus360 GmbH & Co. KG, Sudetenstr. 1, 85635 Höhenkirchen-Siegertsbrunn, Deutschland (nachfolgend Werbehaus360 genannt). Abweichende AGBs der nationalen und internationalen Vertragspartner werden nicht Vertragsbestandteil. Nebenabreden und sonstige Abweichungen von unseren Verträgen, Lizenzbedingungen bzw. von diesen AGB bedürfen der Schriftform. Mündliche Aussagen sind grundsätzlich unverbindlich.
§ 2 Angebot
Unsere Angebote verstehen sich - soweit nicht anders vermerkt - freibleibend und unverbindlich.
§ 3 Auftragserteilung
Die Auftragserteilung muss in schriftlicher Form oder per Email erfolgen. Bestellungen des Auftraggebers werden von Werbehaus360 durch schriftliche Auftragsbestätigung per Email oder Briefpost angenommen. Internet-Bestellungen (durch E-Mail/Formularversand) sind auch ohne Unterschrift für den Auftraggeber bindend.
§ 4 Zahlungsbedingungen
Soweit nicht anders vereinbart, sind alle Lieferungen sofort, spätestens aber nach 14 Tagen, nach Rechnungserhalt ohne Abzug zu bezahlen. Bei Überschreitung der Zahlungsfristen sind wir berechtigt die gesetzlich festgesetzten Verzugszinsen zu erheben.
§ 5 Eigentumsvorbehalt
Gelieferte Ware und alle damit verbundenen Rechte bleiben bis zur vollständigen Bezahlung des vereinbarten Preises unser Eigentum. Bis zu diesem Zeitpunkt unterliegt der Verkäufer einem Verfügungsverbot hinsichtlich der Ware, die Vertragsgegenstand geworden ist.
§ 6 Urheber- und Nutzungsrecht / Copyright
Das Urheberrecht für veröffentlichte, von Werbehaus360 erstellte Objekte (Internetseiten, Grafiken, Fotos etc.) bleibt allein bei der Werbehaus360. Der Auftraggeber erhält mit der vollständigen Bezahlung, wenn nicht anders vereinbart, die Nutzungsrechte für die erstellten Objekte. Eine Vervielfältigung oder Verwendung solcher Objekte in anderen elektronischen oder gedruckten Publikationen, insbesondere auf anderen Internetseiten, ist ohne ausdrückliche Zustimmung von Werbehaus360 nicht gestattet.
Das umfassende Urheberrecht mit allen Befugnissen nach den §12 bis §27 UrhG an allen im Rahmen der Vertragsanbahnung und - einschließlich Gewährleistung und Wartung erstellten Unterlagen, Informationen und Vertragsgegenstände steht ausschließlich uns zu, es sei denn, es ist schriftlich anders vereinbart. Wir überlassen dem Kunden an den Vertragsgegenständen ein einfaches, nicht ausschließliches Nutzungsrecht nach §31 II UrhG. Die Nutzung darf nur für Unternehmenszwecke, nicht für Zwecke Dritter, erfolgen.
Die Entwürfe und Reinzeichnungen dürfen ohne ausdrückliche (schriftliche) Einwilligung von Werbehaus360 weder im Original noch bei der Reproduktion verändert werden. Jede Nachahmung -auch von Teilen - ist unzulässig. Ein Verstoß gegen diese Bestimmung berechtigt Werbehaus360, eine Vertragsstrafe in Höhe der doppelten, vereinbarten Vergütung zu verlangen. Ist eine solche Vergütung nicht vereinbart, gilt die nach dem Tarifvertrag für Design-Leistungen SDSt/AGD (neueste Fassung) übliche Vergütung als vereinbart.
Werbehaus360 hat das Recht, auf den Vervielfältigungsstücken und in Veröffentlichungen über das Produkt als Urheber genannt zu werden. Eine Verletzung des Rechts auf Namensnennung berechtigt zum Schadensersatz. Ohne Nachweis kann Werbehaus360 100% der vereinbarten beziehungsweise nach dem Tarifvertrag für Design-Leistungen SDSt/AGD (neueste Fassung) üblichen Vergütung neben dieser als Schadensersatz verlangen. Vorschläge und Weisungen des Auftraggebers oder seiner Mitarbeiter und Beauftragten haben keinen Einfluss auf die Höhe der Vergütung. Sie begründen kein Miturheberrecht.
§ 7 Vorgaben des Kunden / Pflichtenheft
Wünsche und Vorgaben des Kunden, die bei der Herstellung des Vertragsgegenstandes berücksichtigt werden sollen, bedürfen stets der Schriftform. Gegebenenfalls wird der Leistungsumfang durch Zusatzaufträge bei angemessener Vergütung erweitert. Zusatzaufträge sollen schriftlich geschlossen werden.
§ 8 Lieferzeit
Liefertermine bedürfen der Vereinbarung. Für die Dauer der Prüfung von Entwürfen, Demos, Testversionen etc. durch den Auftraggeber ist die Lieferzeit jeweils unterbrochen. Die Unterbrechung wird vom Tage der Benachrichtigung des Auftraggebers bis zum Tage des Eintreffens seiner Stellungnahme gerechnet. Verlangt der Auftraggeber nach Auftragserteilung Änderungen des Auftrags, welche die Anfertigungsdauer beeinflussen, so verlängert sich die Lieferzeit entsprechend. Bei Lieferungsverzug ist der Auftraggeber in jedem Falle erst nach Stellung einer angemessenen Nachfrist von mindestens zwei Wochen zur Ausübung der ihm gesetzlich zustehenden Rechte berechtigt.
§ 9 Korrekturen / Abnahme / Beanstandungen
Korrekturen und Änderungen, soweit sie 10% der reinen Entwicklungskosten nicht überschreiten, sind in den pauschalen Angebotspreisen enthalten. Bei Überschreitung werden wir den Kunden im Voraus informieren und dies mit ihm abstimmen. Änderungsverlangen bedürfen der Schriftform. Für mündlich oder fernmündlich aufgegebene Änderungen kann keine Haftung übernommen werden.
Die Abnahme erfolgt schriftlich durch einen Freigabevermerk. Geht in einer Frist von 14 Tagen nach Übergabe der Projektergebnisse keine detaillierte schriftliche Mängelrüge ein, so gelten die abgelieferten Projektergebnisse als abgenommen bzw. freigegeben. Urlaubszeiten unterbrechen diese Regelungen nicht. Sie sind von beiden Seiten rechtzeitig anzukündigen. Als rechtzeitig gilt eine Vorlaufzeit von zwei Wochen. Eventuelle Beanstandungen haben unverzüglich nach Empfang der Arbeitsergebnisse zu erfolgen.
§ 10 Darstellung
Der Anwender/Betrachter hat im Browser (Betrachtungssoftware für Internetseiten) individuelle Einstellmöglichkeiten, die die Darstellungsweise der Seiten verändern können. Die verschiedenen Browser interpretieren den Quellcode zum Teil ebenfalls unterschiedlich, was zu unterschiedlichen Darstellungsarten führen kann. Werbehaus360 übernimmt deshalb keine Garantie oder Gewähr dafür, dass die HTML-Dokumente mit allen Browsern völlig identisch dargestellt werden.
§ 11 Suchmaschinen
Einträge in Suchmaschinen werden in unmittelbarer Absprache mit dem Kunden/Auftraggeber vorgenommen. Es kann jedoch keine Garantie oder Gewähr für eine wunschgemäße Platzierung in den Suchdiensten übernommen werden.
§ 12 Printmedien
Der Auftraggeber hat die gelieferte Ware sowie der zur Korrektur übersendeten Vor- und Zwischenzeugnisse in jedem Fall zu prüfen. Die Gefahr etwaiger Fehler geht mit der Druckreiferklärung auf den Auftraggeber über, soweit es sich nicht um Fehler handelt, die erst in dem sich an die Druckreiferklärung anschließenden Fertigungsvorgang entstanden sind oder erkannt werden konnten. Das gleiche gilt für alle sonstigen Freigabeerklärungen des Auftraggebers.
§ 13 Haftungsausschlüsse
Wir übernehmen keine Haftung für die Inhalte der uns zur Verfügung gestellten Materialien. Wir gehen davon aus, dass der Auftraggeber die uns überlassenen Materialien auf ihre inhaltliche Korrektheit sorgfältig überprüft hat.
§ 14 Datensicherheit
Der Auftraggeber spricht uns von sämtlichen Ansprüchen Dritter hinsichtlich der überlassenen Daten frei. Soweit Daten an uns - gleich in welcher Form - übermittelt werden, stellt der Kunde Sicherheitskopien her. Kunden von Werbehaus360 erklären sich damit einverstanden, dass persönliche Daten elektronisch gespeichert werden.
§ 15 Abtretung
Der Kunde darf Ansprüche aus diesem Vertrag nicht an Dritte abtreten.
§ 16 Webhosting allgemein
Der Kunde ist - soweit nicht anders vereinbart - selbst für die Erstellung von Backups verantwortlich. Für serverbedingte Ausfälle des jeweiligen Providers wird keine Haftung übernommen.
§ 17 Webhosting auf unserem Kundenserver
Für serverbedingte Ausfälle unseres Servers wird keine Haftung übernommen.
Werbehaus360 stellt Backups rückwirkend von 3 Tagen bereit. Im Falle eines eintretenden Datenverlustes kann Werbehaus360 Ihnen die Daten unendgeltlich wieder einspielen. Auch bei aller Sorgfalt übernimmt Werbehaus360 keine Garantie damit alle Daten vollständig vorhanden sind. Der Kunde erklärt sich bereit im eigenen Interesse ein Backup eigenständig anzulegen und die entsprechenden Datenbestände im Falle eines Datenverlustes unendgeltlich erneut einzuspielen.
Der Kunde erhält zur Pflege seines Angebotes einen Loginnamen und ein Loginpasswort. Er ist verpflichtet, dieses vertraulich zu behandeln, und haftet für jeden Mißbrauch, der aus einer unberechtigten Verwendung des Passwortes resultiert. Es ist daher untersagt, E-Mail-Postfächer bzw. deren Zugangsdaten kostenlos oder kommerziell an dritte weiterzugeben (z.B. Freemail-Service usw.).
In der Regel steht der Web-Server 24 Stunden täglich an 7 Tagen in der Woche zur Verfügung. In der Vergangenheit war es Werbehaus360 aufgrund diverser, Sicherungs-, Wartungs- und Schutzmaßnahmen möglich eine Verfügbarkeit der Serversysteme von über 99,5% p.a. zu gewährleisten.
Werbehaus360 übernimmt KEINE Gewähr für die ununterbrochene Verfügbarkeit von Serversystemen und Daten. Bedingt durch die Infrastruktur des Internets, die technische Abhängigkeit von anderen Anbietern, die technischen Verfügbarkeit von Netzwerken, Leitungsnetzen (Backbones), Rechenzentren sowie die Notwendigkeit von Wartungsarbeiten, Hard- und Softwarefehlern oder die Folgen höherer Gewalt z.B. Naturkatastrophen, Stromausfälle oder vorsätzliche Angriffe auf Serversysteme durch Hacker ist es NICHT möglich Verfügbarkeitsgarantien auszusprechen.
Werbehaus360 sichert zu, beim Betrieb der Serversysteme, angemessene Sicherheitsmaßnahmen und die nötige Sorgfalt zur Vermeidung beschriebenen Zustände sicherzustellen, die dem gehobenen technischen Standard entsprechen. Dies beinhaltet z.B. Abwehrmaßnahmen gegen unberechtigte Serverzugriffe (Hacker), unberechtigten Mailversand, Stromausfallversorgung, regelmäßige Datensicherung, redundante Leitungsanbindungen usw.
Eine Haftung von Werbehaus360 für technisch bedingte und/oder fremdverursachte Ausfälle, Datenverluste, abgebrochene Datenübertragungen, E-Mailverluste, Datendiebstahl oder sonstige Probleme in diesem Zusammenhang ist ausdrücklich ausgeschlossen.
§ 18 Salvatorische Klausel
Bei Unwirksamkeit einzelner Vertragsbestandteile bleibt der Vertrag im übrigen bestehen. Die Vertragsparteien sind in diesem Falle verpflichtet, bezüglich der unwirksamen Teile Regelungen zu treffen, die dem wirtschaftlich gewollten Ergebnis am nächsten kommen.
§ 19 Wirksamkeit
Sollte eine oder mehrere Vereinbarungen / Bestimmungen rechtsunwirksam sein oder werden, bleiben alle anderen Vereinbarungen / Bestimmungen davon unberührt. Die unwirksame Vereinbarungen / Bestimmungen muss dann durch eine rechtswirksame Vereinbarungen / Bestimmungen, die den gleichen Sinn hat, ersetzt werden.
§ 20 Gerichtsstand und Erfüllungsort
Erfüllungsort und Gerichtsstand für beide Vertragspartner ist München.
Stand: 1. Dezember 2019